Meldung privater Fangmengen mit der RecFishing-App
Berlin: (hib/MIS) Die RecFishing-App ist eine technische Entwicklung der Europäischen Kommission und bedarf als solche keiner Umsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten, sondern kann ohne weiteres genutzt werden. Die damit verbundene Meldepflicht hängt jedoch von der nationalen Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten ab, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/4314) auf eine Kleine Anfrage (21/4036) der Fraktion der AfD. Die RecFishing-App ist, wie die AfD-Abgeordneten im einleitenden Text ihrer Anfrage erklären, „eine offizielle Anwendung für Smartphones in der Europäischen Union, die speziell für die Freizeitfischerei entwickelt wurde. Sie dient der Erfassung, Dokumentation und Meldung von Fängen privater Angler in maritimen Gewässern.“
In der Antwort der Bundesregierung schlägt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zur Erfüllung der an den Mitgliedstaat Deutschland gerichteten Pflichten aus der durch Verordnung (EU) 2023/2842 geänderten Verordnung (EG) Nr. 1224/2009, insbesondere deren Artikel 55, eine Anpassung des Seefischereigesetzes vor, um die Nutzung rechtlich verbindlich vorzuschreiben. Der Gesetzentwurf befinde sich aktuell in der Ressortabstimmung, Länder und Verbände würden dazu angehört.