03.03.2026 Bundestagsnachrichten — Antwort — hib 154/2026

Regierung will das BND-Gesetz systematisch reformieren

Berlin: (hib/VOM) Das Bundeskanzleramt hat einen ersten Entwurf zur Reform des Bundesnachrichtendienst-Gesetzes (BND-Gesetz) erstellt, der derzeit mit dem Innenministerium, dem Verteidigungsministerium und dem Justizministerium erörtert wird. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4302) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4040) mit. Eine Ressortabstimmung sei aber noch nicht eingeleitet worden. Ziel der Novellierung des Nachrichtendienstrechts sei eine verfassungskonforme, systematische Reform des BND-Gesetzes. Dabei würden mögliche Grundrechtsfolgen „umfassend mitbeachtet“ und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Die AfD-Fraktion hatte sich nach der „parlamentarischen Transparenz bei geplanten Befugniserweiterungen des Bundesnachrichtendienstes“ erkundigt.

Die Regierung verweist auf den Koalitionsvertrag, der eine Novellierung des Rechts der Nachrichtendienste des Bundes vorsehe, „um die nationale Souveränität und operativen Fähigkeiten der Nachrichtendienste zu stärken“. Dabei sollen der Antwort zufolge die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen „effektiven und effizienten Datenaustausch zwischen den Nachrichtendiensten und anderen Behörden“ ebenso verbessert werden wie die Kontrollen nach Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts, auch durch den Deutschen Bundestag.