03.03.2026 Inneres — Antwort — hib 156/2026

Ermittlungsverfahren zu Anschlag auf Stromversorgung

Berlin: (hib/STO) Das Ermittlungsverfahren zum Anschlag auf die Stromversorgung im Südwesten Berlins vom 3. Januar dieses Jahres ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/4308) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3803). Danach hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) wegen des Brandanschlags ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt unter anderem wegen des „Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der gemeinschaftlichen Brandstiftung, der gemeinschädlichen Sachbeschädigung, der Störung öffentlicher Betriebe und der verfassungsfeindlichen Sabotage“ eingeleitet.

„Im Sinne eines Anfangsverdachts“ sei davon auszugehen, dass Mitglieder einer „Vulkangruppe: ,Den Herrschenden den Saft abdrehen'“ für den Anschlag verantwortlich sind, heißt es in der Antwort weiter. Tatvorbereitung, -ausführung und -folgen seien genauso Gegenstand der Ermittlungen wie „Struktur, Organisation, Kontinuitäten, ideologische Ausrichtung im Einzelnen und etwaige nationale oder internationale Vernetzungen der Vereinigung sowie Authentizität, Urheberschaft und Aussagekraft von zum Anschlag erschienenen Veröffentlichungen“.

Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, werden „ungeachtet der im Anfangsverdacht angenommenen Verantwortlichkeit einer terroristischen Vereinigung“ auch andere mögliche Täter in den Blick genommen. Die Ermittlungen erfolgten ergebnisoffen.