„Cyber- und Sicherheitspakt“ mit Israel
Berlin: (hib/STO) Über den mit Israel vereinbarten „Cyber- und Sicherheitspakt“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4306) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4092). Danach handelt es sich dabei um kein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, sondern um eine politische Absichtserklärung.
Die bereits bestehenden vielfältigen Austausch- und Kooperationsformate im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums (BMI) mit israelischen Partnern bildeten hierbei die Grundlage für die weitere Intensivierung und den Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit, führt die Bundesregierung weiter aus. Israel verfüge im Bereich der Abwehr von Cyberangriffen über eine „weltweit anerkannte besondere Expertise“.
Eine Kooperation im Bereich Cybersicherheit und -abwehr umfasst den Angaben zufolge „die einschlägigen informationstechnischen Anwendungen in diesem Themenfeld“. Die Zusammenarbeit finde im Bereich der Entwicklung von Anwendungen und Methoden statt. Kooperationsformate seien auf der Arbeitsebene themen- und aufgabenabhängig. Sie beinhalteten den Austausch über Technik und technikbezogene Themen. Der bestehende Austausch zwischen den deutschen und israelischen Behörden in Bezug auf den Bereich Drohnendetektion und Drohnenabwehr solle intensiviert und erweitert werden.