03.03.2026 Inneres — Antwort — hib 156/2026

Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger im Darknet

Berlin: (hib/STO) Die Löschung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen im Darknet ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/4311) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4079). Danach ist die Bekämpfung und Verfolgung von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen für die Gefahrenabwehrbehörden und Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder „ein wichtiges Anliegen“.

Eine besondere Herausforderung in diesem Deliktsbereich sei die Verfügbarkeitsreduzierung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, die über Darknet-Plattformen geteilt werden, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Polizeien in Bund und Ländern fokussierten sich auf eine „nachhaltige Verfügbarkeitsreduzierung und Löschung von Missbrauchsabbildungen im Rahmen von Ermittlungen gegen die Betreiber solcher Plattformen“.

Das Verfahren hierzu wurde den Angaben zufolge zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA), den Polizeien der Länder und Vertretern von Staatsanwaltschaften abgestimmt und wird seitdem fortlaufend weiterentwickelt. Demnach muss die ermittlungsführende Dienststelle laut Vorlage „die Löschung beim jeweiligen Provider veranlassen, nachdem alle notwendigen Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere Beweissicherungen von Missbrauchsabbildungen sowie mit derartigen Abbildungen verknüpf ten Links, durchgeführt wurden“.

Zugleich zitiert die Bundesregierung aus einer früheren Antwort,dass sie aktuell prüfe, „unter welchen Voraussetzungen das systematische Suchen und Löschen von bereits bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet durchgeführt werden kann“. Ergänzt werden könne, „dass die Bundesregierung plant, nach Abschluss der Prüfung und abhängig vom Ergebnis konkrete Maßnahmen umzusetzen“, heißt es in der Vorlage ferner.