04.03.2026 Finanzen — Ausschuss — hib 158/2026

Anhörung zur Reform der privaten Altersvorsorge am 16. März

Berlin: (hib/BAL) Der Finanzausschuss hat eine öffentliche Anhörung zum Entwurf für das Altersvorsorgegesetz (21/4088) für Montag, 16. März, um 14 Uhr angesetzt. Zugleich diskutierten die Abgeordneten den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform der privaten Vorsorge.

Dabei wurde vonseiten der CDU/CSU-Fraktion auf die bestehenden Schwächen der derzeitigen Riester-Rente hingewiesen. Lediglich zehn der bestehenden 16 Millionen Verträge würden noch bespart. Schwächen seien die gesetzlich vorgegebene Beitragsgarantie, die dazu führe, dass lediglich risikoarme und damit renditeschwache Produkte gefördert würden, sowie der Verrentungszwang.

Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Einführung eines staatlichen Bürgerfonds (21/3617) lehnt die Unionsfraktion ab. Dieser passe systemisch nicht in den Bereich der freiwilligen privaten Vorsorge. Das Beispiel Schweden, wo es einen solchen Fonds gibt, tauge dabei nicht als Vorbild, da es sich dort um einen obligatorischen Teil des Rentensystems halte, also nicht die freiwillige private Vorsorge.

Die AfD-Fraktion teilte die Einschätzung, dass viele Riesterprodukte zu teuer und zu renditeschwach sind. Allerdings bleibe auch das Modell im Reformentwurf der Bundesregierung zu stark reguliert. Die vorgesehene Kostenobergrenze für das sogenannte Standardprodukt von 1,5 Prozent sei zu hoch. Angekündigt wurde ein eigener Antrag zur steuerlichen Förderung von ETF-Sparplänen.

Dass bisherige Riesterverträge nicht attraktiv genug sind, ist auch die Sicht der SPD-Fraktion. Sie gestand jedoch zu, dass die vorgesehene Kostenobergrenze für das geplante Standardprodukt mit 1,5 Prozent zu hoch sei. Diese würden im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch geprüft. Außerdem wollen die Sozialdemokraten noch Nachbesserungen für untere Einkommensgruppen erreichen.

Auch den Grünen sind die Kosten von 1,5 Prozent zu hoch. Sie wiesen auf die Stellungnahme des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf hin. Auch die Länder forderten ein öffentlich organisiertes Standardprodukt, wie es die Grünen mit ihrem Bürgerfonds vorschlagen. Dieses könne deutlich günstiger sein, da beispielsweise Vertriebskosten entfielen.

Gänzlich auf Ablehnung stößt die Idee der geförderten privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge bei der Fraktion die Linke. Die Riesterrente sei mit einer Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus einhergegangen. Es sei besser, dieses wieder zu erhöhen. Damit unterscheide sich Die Linke insbesondere von der AfD, hieß es von der Linksfraktion.

Der Finanzausschuss diskutierte als weiteren Tagesordnungspunkt Empfehlungen der EU-Kommission zur Stärkung von Zusatzrenten. Aus Sicht der Kommission „ist der Zusatzrentensektor eine wichtige potenzielle Quelle langfristigen Kapitals für Investitionen“. Im Rahmen der Strategie für eine europäische Spar- und Investitionsunion schlage sie Maßnahmen zur Erschließung dieses Potenzials vor.

Link zum Bericht über die erste Lesung: https://www.das-parlament.de/wirtschaft/finanzen/die-grosse-spar-freiheit