AfD legt „Unabhängigkeitsgesetz“ für Bundesrechnungshof vor
Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion will nach eigenem Bekunden die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes (BRH) stärken. Dazu hat sie den Entwurf eines „BRH-Unabhängigkeitsgesetzes“ (21/4454) eingebracht, der Änderungen im Bundesrechnungshofgesetz vorsieht. Laut Entwurf soll für die Berufung in leitende Funktionen des Bundesrechnungshofes eine Karenzzeit für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, ehemalige parlamentarische oder beamtete Staatssekretäre sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages festgelegt werden. Sie soll zwei beziehungsweise fünf Jahre betragen und für die Berufungen zu Präsidenten, Vizepräsidenten, zu Leitern der Prüfungsabteilungen und zu Prüfungsgebietsleitern gelten.
Zur Begründung führt die Fraktion an, dass der Bundesrechnungshof zwar ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle sei. „In der Praxis kann jedoch der Anschein entstehen, dass die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes beeinträchtigt wird, wenn Personen mit früheren politischen Spitzenfunktionen, insbesondere als Bundesminister, Staatssekretäre oder auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, in leitende Positionen des Bundesrechnungshofes berufen werden“, heißt es weiter.
Der Entwurf soll am Mittwoch, 4. März 2026, erstmals im Bundestag beraten werden. Am Donnerstag, 5. März 2026, steht die Wahl eines neuen Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes auf der Tagesordnung. Die Bundesregierung schlägt die ehemalige Bundesministerin Klara Geywitz vor. Gewählt werden die Mitglieder von Bundestag und Bundesrat. Die Wahl in der Länderkammer steht am Freitag, 6. März 2026, auf der Tagesordnung.