Schwierige Personalgewinnung für rechtliche Betreuung
Berlin: (hib/JD) Die Perspektive der rechtlichen Betreuung in Deutschland ist Thema einer Antwort der Bundesregierung (21/4289) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/3680). Eine „überwiegende Mehrheit“ von Betreuungsbehörden habe bei einer Online-Befragung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Schwierigkeiten bei der Betreuergewinnung angegeben, wobei sich „keine Hinweise darauf ergeben, dass diese Schwierigkeiten in ländlichen Regionen vergleichsweise größer sind als in Städten“. Ergebnisse der Befragung wolle das BMJV in einem Bericht veröffentlichen und auf dessen Grundlage prüfen, „ob und, wenn ja, welche Änderungen der insoweit einschlägigen bundesgesetzlichen Regelungen vorgeschlagen werden“. Teil des Berichts solle auch eine Evaluierung des mit der Betreuungsrechtsreform zum 1. Januar 2023 neu eingeführten Registrierungsverfahrens sein. Auch für das Betreuervergütungsgesetz sehe der Koalitionsvertrag eine Evaluierung über zwei Jahre vor. „Eine vereinfachte Ausgestaltung der maßgeblichen Regelungen im Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz vom 7. April 2025“, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, habe auf „erhebliche Anwendungsprobleme“ der Betreuungsrechtsreform zum 1. Januar 2023 reagiert, schreibt die Bundesregierung.
„Möglichkeiten der Verbesserung der Aufgabenerfüllung der Betreuerinnen und Betreuer durch die Digitalisierung“ gibt die Bundesregierung als aktuellen Schwerpunkt zur Qualitätssicherung rechtlicher Betreuungen an. Sie verweist darüber hinaus auf Probleme, die nicht durch gesetzliche Änderungen zu lösen seien, wie „die zu erwartenden negativen Auswirkungen der allgemeinen demographischen Entwicklung in Deutschland auf das Betreuungswesen“. Der Anteil der unter 40-jährigen Betreuungskräfte liegt gemäß Befragungen des BMJV bei zwölf Prozent.