06.03.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 173/2026

Außergerichtliche Schlichtungsstellen im Tourismus

Berlin: (hib/JD) Über außergerichtliche Schlichtungsstellen im Tourismus berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4247) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3984). Die Bundesregierung hält es demnach für „grundsätzlich wünschenswert, dass sich mehr Reiseunternehmen an der außergerichtlichen Streitbeilegung freiwillig beteiligen“. Es solle aber keine verpflichtenden Vorgaben zur Teilnahme an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren geben. Auch auf europäischer Ebene sehe ein Kompromiss zu Pauschalreisen keine verpflichtenden Vorgaben vor, allerdings müssten Reiseveranstalter nach Umsetzung der Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie „innerhalb von sieben Kalendertagen den Eingang der Beschwerde bestätigen und innerhalb von 60 Tagen eine begründete Antwort übermitteln“. Die Zahl der Schlichtungsverfahren habe sich bei Fluggastrechte betreffenden Fällen seit 2013 kontinuierlich erhöht.