AfD-Fraktion erkundigt sich nach Blutspendenpraxis
Berlin: (hib/PK) Mit sogenannten gerichteten Blutspenden befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/4408). Bezüglich der Gewinnung und Verwendung von gerichteten Spenden, also solchen, die für einen zuvor bestimmten Empfänger entnommen werden, konstatiere die Bundesärztekammer in ihrer Richtlinie Hämotherapie aus dem Jahr 2023, dass diese „mit Blick auf potenzielle Auswirkungen für Spender und Empfänger sowie auf den logistischen Mehraufwand nur in begründeten Ausnahmefällen entnommen werden“ sollten.
In anderen Ländern werde die Patientenautonomie zunehmend gestärkt, indem Patienten das Recht erhielten, bei medizinischer Eignung eigene Spender (zum Beispiel Familienangehörige) zu benennen. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, ob und in welchem Umfang das hiesige Regelungsgefüge den gewandelten Erwartungen an die Patientenautonomie noch gerecht werde. So werde in Deutschland beispielsweise Spenderblut nicht auf eine Spike-Protein-Persistenz überprüft, was die Übertragung von Blutspenden von gegen Covid-19 geimpften Personen auf Ungeimpfte ermögliche.
Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Bundesregierung die Auffassung teilt, dass die Möglichkeit einer gerichteten Spende vom Selbstbestimmungsrecht des Patienten umfasst sein sollte, sofern medizinische Gründe nicht entgegenstehen.