Versorgung von Kindern in der außerklinischen Intensivpflege
Berlin: (hib/PK) Mit der Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der außerklinischen Intensivpflege befasst sich die Grünen-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/4479). Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz sei 2020 ein umfassender Reformprozess eingeleitet worden. Ziel sei es gewesen, Fehlanreize in der Beatmungsversorgung zu beseitigen, Qualitätsstandards zu erhöhen und Patienten vor vermeidbarer Langzeitbeatmung zu schützen.
Seit Ablauf der Übergangsfrist am 31. Oktober 2023 und der ausschließlichen Geltung der Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-Richtlinie) hätten sich jedoch erhebliche Herausforderungen in der Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher sowie bei den außerklinischen Kinderkrankenpflegediensten gezeigt.
So berichteten verschiedene Pflegedienste von wirtschaftlichen Schieflagen, Insolvenzen, ausbleibenden Vergütungsvereinbarungen, unsicheren Rechtsgrundlagen sowie drohenden Versorgungsabbrüchen, die unmittelbare Auswirkungen auf betroffene Kinder und ihre Familien hätten.
Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung die wirtschaftliche Situation außerklinischer Kinderkrankenpflegedienste seit Inkrafttreten des Reformgesetzes bewertet und welche Veränderungen sich nach Ablauf der Übergangsfrist zur AKI-Richtlinie ergeben haben.