10.03.2026 Inneres — Antwort — hib 176/2026

Rekrutierung Minderjähriger durch Organisierte Kriminalität

Berlin: (hib/STO) Um die Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen durch Strukturen der Organisierten Kriminalität (OK) geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/4452(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4179(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach lässt sich dieses Phänomen seit einigen Jahren international beobachten.

In den vergangenen Monaten kam es zu einer Häufung dieses Phänomens im europäischen Ausland, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Demgegenüber würden in Deutschland vereinzelt Straftaten festgestellt, die von Minderjährigen im Auftrag krimineller Gruppierungen ausgeführt wurden.

Insbesondere Schweden signalisiert laut Vorlage „eine erhebliche Betroffenheit“ durch das Phänomen. Die Problematik habe sich - in geringerem Ausmaß - auf die weiteren skandinavischen Länder ausgebreitet und sei in Teilen auch in anderen europäischen Staaten - unter anderem Belgien, Frankreich und die Niederlande - feststellbar. Ein vergleichbares Ausmaß sei in Deutschland derzeit nicht erkennbar, dennoch bedürften auch die registrierten Einzelfälle einer intensiven Betrachtung und eines abgestimmten Vorgehens auf nationaler und internationaler Ebene.

Erkenntnisse der internationalen Forschung zeigen den Angaben zufolge, dass Minderjährige zur Begehung diverser Delikte angeworben werden: Die Bandbreite reiche von „Services“ wie Lagerungen oder Transport von Waffen oder Drogen bis hin zur Ausführung schwerer Gewaltverbrechen wie Brandanschlägen oder Tötungsdelikten.

„In den in Deutschland vereinzelt polizeilich erfassten Fällen begingen minderjährige Täter Gewaltstraftaten, wie etwa Androhung von Gewalt (zum Beispiel unter Verwendung von Explosivstoffen) oder die Ausübung physischer Gewalt (unter anderem unter Einsatz von Schusswaffen)“, heißt es in der Antwort ferner . In einem Ermittlungsverfahren im Kontext von Rauschgiftschmuggel von Deutschland ins Ausland habe eine Beteiligung Minderjähriger festgestellt werden können.