10.03.2026 Gesundheit — Kleine Anfrage — hib 176/2026

Mitversicherte Familienangehörige in EU/EWR-Staaten

Berlin: (hib/PK) Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung an mitversicherte Familienangehörige in EU/EWG-Staaten sind Thema einer Kleinen Anfrage (21/4560) der AfD-Fraktion. Familienangehörige von in Deutschland gesetzlich Krankenversicherten können in EU/EWR-Staaten oder Abkommensstaaten mitversichert werden, wenn sie dauerhaft dort wohnten. Voraussetzung sei, dass sie selbst nicht erwerbstätig sind und keine eigene Rente beziehen, heißt es in der Anfrage.

Abgerechnet würden Gesundheitsleistungen in den EU/EWR-Staaten nach tatsächlicher Leistung mittels eines EU-Formulars direkt zwischen der deutschen und der zuständigen Krankenkasse im Ausland. Für die übrigen Abkommensstaaten gebe es pauschale Zahlungsvereinbarungen.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wie hoch die jährliche Belastung der gesetzlichen Krankenkassen durch diese Regelungen seit 2010 jeweils war.