11.03.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 180/2026

Behördlicher Verbraucherschutz in Deutschland

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht bei der Durchsetzung des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes ein Zusammenspiel aus zivilgerichtlichem Rechtsschutz und ergänzenden behördlichen Zuständigkeiten. Das geht aus ihrer Antwort (21/4427) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (21/4139).

Danach können betroffene Verbraucher ihre Rechte individuell vor Zivilgerichten durchsetzen, während klagebefugte Verbände unter anderem über Abmahnungen, Unterlassungsklagen, Musterfeststellungsklagen oder Abhilfeklagen verfügen. Ergänzend bestehen behördliche Zuständigkeiten etwa bei der Bundesnetzagentur oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Für die Verfolgung grenzüberschreitender Verstöße im EU-Binnenmarkt ist laut Bundesregierung seit Anfang 2026 das Bundesamt für Justiz zuständig. Dafür wurden vom bislang zuständigen Umweltbundesamt sieben Vollzeitstellenäquivalente übertragen. Bei der BaFin befassen sich der Antwort zufolge insgesamt 177,32 Vollzeitäquivalente mit Aufgaben des kollektiven Verbraucherschutzes.

Ein zentrales staatliches Verbraucherbeschwerdeportal gibt es nach Angaben der Bundesregierung nicht. Beschwerden würden unter anderem von Verbraucherzentralen gesammelt und ausgewertet; sektorspezifische Beschwerdestellen existierten zudem bei verschiedenen Bundesoberbehörden.