Zusammenarbeit von Bundesbehörden mit der ICE der USA
Berlin: (hib/STO) Um eine Zusammenarbeit von Bundesbehörden mit der „Immigration and Customs Enforcement“ (ICE) der USA geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/4495) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4196). Danach handelt es sich bei der ICE um eine Behörde im Geschäftsbereich des „Department of Homeland Security“ (DHS), an das ein Verbindungsbeamter aus dem Bundesinnenministerium (BMI) entsandt ist. Aus dem Bundeskriminalamt (BKA) sind zwei Verbindungsbeamte und aus der Bundespolizei ist ein Verbindungsbeamter an die deutsche Botschaft in Washington abgeordnet, wie die Bundesregierung weiter ausführt.
Sie unterstützen der Antwort zufolge die Kontaktpflege zwischen dem BMI und seinen Geschäftsbereichsbehörden einerseits mit dem DHS und dessen Geschäftsbereichsbehörden andererseits. Dabei könne es einzelfallbezogen auch Arbeitskontakte zu ICE-Mitarbeitern geben. Eine formalisierte, strukturierte Zusammenarbeit des BKA „mit ICE beziehungsweise ICE Homeland Security Investigations (HSI) und Enforcement and Removal Operations (ERO)“ erfolge nicht. Die Zusammenarbeit finde lediglich einzelfallbezogen im Rahmen der kriminalpolizeilichen internationalen Zusammenarbeit und der polizeilichen Rechtshilfe in Strafsachen statt.
„Ein mündlicher Austausch ist beispielsweise bei der Einreise in die USA im Rahmen der Aufgabenerfüllung des erforderlichen Personenschutzes für Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes gemäß Paragraf 6 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) erfolgt“, heißt es in der Vorlage des Weiteren. Darüber hinaus sei auch im Zuge der Zentralstellenfunktion des BKA und entsprechend als Bindeglied zwischen in- und ausländischen Strafverfolgungsbehörden ein anlassbezogener Kontakt zur ICE grundsätzlich möglich.