11.03.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Ausschuss — hib 182/2026

Einwegplastikabgabe: Bundesregierung zu UBA-Entscheidung

Berlin: (hib/SAS) Das Umweltbundesamt (UBA) nutzt laut Bundesregierung „alle EU-rechtlichen Spielräume beim Vollzug“ der Einwegkunststoffrichtlinie. Zudem achte die Bundesregierung auf eine „bürokratiearme“ nationale Umsetzung, heißt es in ihrer Antwort (21/4449) auf eine Kleine Anfrage (21/3964) der AfD-Fraktion.

Damit reagiert die Bundesregierung auf Kritik der AfD an Entscheidungen des UBA zur Einstufung von Produkten als Snack- oder „To-Go“-Artikel nach dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG). Diese hatte die AfD in ihrer Anfrage unter anderem als „lebensfremd“ bezeichnet und nach einer praxitauglichen Regelung für Produkte wie etwa den Dresdner Christstollen gefragt.

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung zudem auf die Möglichkeit so genannter Einordnungsanträge: Sollte Herstellern etwa unklar sein, ob für ihre Produkte eine Abgabe nach dem EWKFondsG zu zahlen ist, könnten sie solche Anträge stellen. Bei seinen Einordnungsentscheidungen orientiere sich das UBA „eng an den von der Europäischen Kommission hierzu erlassenen Leitlinien“.