11.03.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 182/2026

Bundesregierung zu den Auswirkungen von EU-Klimazöllen

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung beziffert die jährlichen Verwaltungskosten des CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) auf 481 Euro pro Importeur. Dies gelte, „sofern der CBAM-Anmelder Standardwerte zur Emissionsberichterstattung nutzt“, wie aus der Antwort der Bundesregierung (21/4395) auf eine Kleine Anfrage (21/4101) der AfD-Fraktion zu „Auswirkungen und Zielsetzung der geplanten sogenannten Klimazölle der Europäischen Union“ hervorgeht.

Für CBAM-Anmelder, die tatsächliche Emissionswerte melden, liegen die jährlichen Verwaltungskosten nach Schätzungen der Europäischen Kommission bei 7.985 Euro. Zu möglichen makroökonomischen Auswirkungen des CBAM verweist die Bundesregierung auf den Folgenabschätzungsbericht der Europäischen Kommission zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems.

Der 2023 als Ergänzung zum Europäischen Emissionshandel eingeführte CBAM soll dem Risiko der Verlagerung von Treibhausgasemissionen (Carbon Leakage) in Länder ohne oder mit geringeren Ambitionen zur Bekämpfung von CO2-Emissionen entgegenwirken und sicherstellen, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der EU hergestellt werden. Von den neuen Vorschriften sind seit dem 1. Januar 2026 besonders CO2-intensive Waren aus den Sektoren Zement, Düngemittel, Aluminium, Eisen und Stahl sowie Strom und Wasserstoff betroffen.