Arbeits- und Sicherheitsvorgaben beim Schienenersatzverkehr
Berlin: (hib/HAU) Die Durchführung von Schienenersatzverkehrsleistungen erfolgt laut Bundesregierung auf Basis gesetzlicher Vorgaben, wie dem Personenbeförderungsgesetz, dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), den jeweiligen Tariftreuegesetzen und bilateralen Verträgen zwischen den Aufgabenträgern und den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Im Rahmen der Korridorsanierung ersetze der jeweilige Rahmenvertrag nebst Leistungsbeschreibungen die verkehrsvertraglich vorgegebenen Anforderungen an den Schienenersatzverkehr (SEV), heißt es in der Antwort der Regierung (21/4501) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4041). Die Abgeordneten hatten sich nach Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung arbeitszeitrechtlicher und sicherheitsrelevanter Vorgaben beim SEV während der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg-Berlin erkundigt.