11.03.2026
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 183/2026
Gleichstellungsbeauftragte im Bund
Berlin: (hib/CHE) Es besteht keine Verpflichtung, die Anzahl der Dienststellen im Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) zu erfassen. Eine Erfassung der Anzahl der Gleichstellungsbeauftragten, Stellvertreterinnen und Vertrauensfrauen ist nach dem BGleiG ebenfalls nicht vorgesehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4563(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/4175(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. In der Antwort heißt es weiter, dass es in jedem Bundesministerium Ende 2025 grundsätzlich eine Gleichstellungsbeauftragte gegeben hat.