11.03.2026 Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Antwort — hib 183/2026

Gleichstellungsbeauftragte im Bund

Berlin: (hib/CHE) Es besteht keine Verpflichtung, die Anzahl der Dienststellen im Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) zu erfassen. Eine Erfassung der Anzahl der Gleichstellungsbeauftragten, Stellvertreterinnen und Vertrauensfrauen ist nach dem BGleiG ebenfalls nicht vorgesehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4563) auf eine Kleine Anfrage (21/4175) der AfD-Fraktion. In der Antwort heißt es weiter, dass es in jedem Bundesministerium Ende 2025 grundsätzlich eine Gleichstellungsbeauftragte gegeben hat.