11.03.2026 Inneres — Antwort — hib 183/2026

Sicherstellung der Qualität von Integrationskursträgern

Berlin: (hib/STO) Die Sicherstellung der Qualität von Integrationskursträgern ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/4545) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4212). Danach wird die Qualität des Kursträgers im Allgemeinen sowie die des Unterrichts im Speziellen „durch das Trägerzulassungsverfahren initial sichergestellt und während der befristeten Zulassungsdauer durch unangekündigte Kurs- und Verwaltungsprüfungen kontrolliert“.

Daneben sind den Angaben zufolge alle Träger verpflichtet, „hohe qualitative Mindeststandards einzuhalten, die im Zulassungsverfahren, in den allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zulassungsbescheid (veröffentlicht auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge) sowie in den Kurskonzepten vorgegeben werden“, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Dazu zählten unter anderem bestimmte Zusatzqualifizierungen für vom Träger eingesetzte Lehrkräfte. Diese Qualitätsstandards werden laut Vorlage kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt.