11.03.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 184/2026

Erfassung von Sozialleistungen

Berlin: (hib/CHE) Die Zusammenstellung der Sozialleistungen im Sozialbudget erfolgt anhand internationaler Standards zur Erfassung und Klassifikation von Sozialleistungen. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/4569) auf eine Kleine Anfrage (21/4173) der AfD-Fraktion. Darin hatte die Fraktion von der Bundesregierung eine Bestandsaufnahme der Sozialleistungen auf Bundesebene erfragt.

Die Regierung führt in der Antwort weiter aus, dass die Grundlage für die Erfassung von Sozialleistungen die Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. April 2007 über das Europäische System integrierter Statistiken zum Sozialschutz (ESSOSS) ist. „Dies gewährleistet nicht nur Transparenz in Bezug auf die Darstellung, sondern bietet aufgrund der Differenzierung nach verschiedenen Sachverhalten einen tieferen Einblick in die Sozialleistungen Deutschlands, als dies bei einer einfachen Zusammenstellung gesetzlicher Regelungen der Fall wäre. Auf diese Weise werden zum Beispiel sowohl Leistungen der Länder mit abgebildet, Interdependenzen bei den Zahlungsströmen zwischen verschiedenen Trägern der sozialen Sicherung berücksichtigt (zum Beispiel Beitragszahlungen durch die Arbeitslosenversicherung an die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung während Zeiten der Arbeitslosigkeit) als auch ein Einblick in die strukturellen Zusammenhänge der Sozialleistungen geliefert“, schreibt die Bundesregierung. Zudem werde so eine konsistente, internationale Vergleichbarkeit über drei Dimensionen gewährleistet.„