11.03.2026 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 184/2026

Transparenzportal des BMZ

Berlin: (hib/CHE) Im Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) besteht für das Ministerium keine rechtlich begründete Veröffentlichungspflicht von Projektdaten. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (21/4547) auf eine Kleine Anfrage (21/4181) der AfD-Fraktion. Weiter schreibt die Regierung: „Das BMZ veröffentlicht freiwillig seine Maßnahmendaten nach Vorgaben des IATI-Datenstandards (International Aid Transparency Initiative). Über die Finanzierung der im Transparenzportal veröffentlichten Projekte wird im BMZ entschieden. Die Daten, die im Transparenzportal dargestellt sind, entsprechen den Vorgaben des IATI-Datenstandards. Der IATI-Datenstandard verfügt nicht über eine Definition oder ein Datenfeld, um das 'Beschlussdatum' eines Projektes zu erfassen.“