Gewalt im deutschen Amateursport
Berlin: (hib/MIS) Der Bundesregierung liegen keine bundesweit aggregierten statistischen Daten zu Gewalttaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen im Amateurbereich im abgefragten Zeitraum 2014 bis 2024 vor. Das geht aus der Antwort (21/4544) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (21/4218) der Fraktion der AfD zu „Gewalt im deutschen Amateursport“ hervor.
Im Weiteren erklärt die Bundesregierung, dass insbesondere keine gesonderte statistische Erfassung von Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen unterhalb der Profiligen gebe, weder hinsichtlich Fallzahlen noch hinsichtlich Tatverdächtigenmerkmalen, Staatsangehörigkeit, Opfergruppen oder spezifischen Sportarten. Die Ständige Konferenz der Innenminister und-Senatoren der Länder (IMK) habe sich auf ihrer 211. Sitzung 2019 mit dem Thema „Gewalt im Amateurfußball“ befasst. In diesem Zusammenhang sei das Land Nordrhein-Westfalen beauftragt worden, eine Rechtstatsachensammlung zu Straftaten im Zusammenhang mit Fußball unterhalb der 4..Liga zu erstellen. Der entsprechende Bericht wurde durch die IMK auf ihrer 220. Sitzung vom 6. bis 8. Dezember 2023 behandelt. Der zugehörige Beschluss (TOP 40) ist zur Veröffentlichung freigegeben; der Bericht selbst ist nicht veröffentlicht. Eine darüberhinausgehende standardisierte statistische Erfassung erfolge nach den vorliegenden Erkenntnissen der Bundesregierung für sämtliche Sportarten im Amateurbereich nicht.