Ausreise von Kriegsfreiwilligen in die Ukraine
Berlin: (hib/STO) Die Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland in die Ukraine ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/4575) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4208). Wie die Bundesregierung darin schreibt, sind ihr mit Stand vom 31. Dezember 2025 Ausreisen von 38 Personen mit Extremismusbezug - beziehungsweise Bezug zur politisch motivierten Kriminalität (PMK) bekannt, „die potentiell beabsichtigten, die ukrainische Armee zu unterstützen“. Der überwiegende Anteil entfalle hierbei auf den Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität.
Zudem hat die Bundesregierung den Angaben zufolge Kenntnis von drei weiteren deutschen Staatsangehörigen, die aus Deutschland in die Ukraine mit der Absicht ausgereist sind, sich der ukrainischen Armee anzuschließen und sich mutmaßlich auch an kriegerischen Handlungen beteiligt haben. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind 33 der genannten Personen mit Bezügen zur PMK nach Deutschland zurückgekehrt, wie aus der Antwort ferner hervorgeht.
Daneben sind der Bundesregierung laut Vorlage bis zum genannten Stichtag Ausreisen von 24 Personen mit Extremismus- beziehungsweise PMK-Bezug bekannt, „die potentiell beabsichtigten, die russische Armee zu unterstützen“. Der überwiegende Anteil entfalle dabei auf den PMK-Bereich „ausländische Ideologie“. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind nach Kenntnis der Bundesregierung sechs dieser Personen mit Bezügen zur politisch motivierten Kriminalität nach Deutschland zurückgekehrt.
Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, erheben die Bundessicherheitsbehörden im Kontext des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine „ausschließlich Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit beziehungsweise Wohnsitz in Deutschland mit Extremismusbezug beziehungsweise Bezug zur PMK, sofern eine Ausreise/Ausreiseabsicht“ in die Ukraine beziehungsweise der Verdacht einer Teilnahme an Kampfhandlungen bekannt wird.