12.03.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 185/2026

IP-Speicherung: Bundesregierung noch in der Meinungsbildung

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung beantwortet Fragen der AfD-Fraktion zur verfassungsrechtlichen Bewertung einer geplanten anlasslosen Speicherung von IP-Adressen nur eingeschränkt. Wie sie in ihrer Antwort (21/4542) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion (21/4159) schreibt, sei es „nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages“, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammenstellen zu lassen. Die maßgeblichen Erwägungen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung seien bereits in der Begründung des Entwurfs veröffentlicht worden. Zudem diene das parlamentarische Fragerecht nicht der Erörterung abstrakter Rechtsfragen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weshalb die Bundesregierung hierzu nicht Stellung nehme. Weiter heißt es, die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung über mögliche Änderungen am Entwurf sei noch nicht abgeschlossen, da derzeit Stellungnahmen aus der Länder- und Verbändebeteiligung ausgewertet würden.

Zur Begründung der geplanten Speicherpflicht verweist die Bundesregierung auf Auswertungen des Bundeskriminalamtes zum sogenannten NCMEC-Prozess. Beim NCMEC-Prozess werden in den USA Darstellungen sexualisierter Gewalt, die bei freiwilligen Suchmaßnahmen entdeckt werden, verpflichtend an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) gemeldet. Dieses übermittelt entsprechende Hinweise zur Strafverfolgung auch an das Bundeskriminalamt (BKA) als deutsche Zentralstelle der Polizei.

Danach konnten im Jahr 2022 rund 41 Prozent der IP-Adressen einem Anschluss zugeordnet werden. Etwa 34 Prozent der Daten waren bei den Telekommunikationsanbietern nicht mehr gespeichert, in weiteren 24 Prozent der Fälle war eine Auskunft aus anderen Gründen - etwa wegen fehlender Portnummern - nicht möglich. Eine gesetzliche Speicherpflicht hätte die Erfolgsquote der Identifizierung anhand von IP-Adressen nach Einschätzung der Bundesregierung deutlich erhöhen können. „So wäre die Erfolgsquote der Gewinnung von Identifizierungsansätzen allein anhand der IP-Adressen 2022 bei einer einheitlichen Speicherverpflichtung für 14 Tage von ca. 41 Prozent auf über 80 Prozent gestiegen“, heißt es dazu.