Umgang mit Problemimmobilien Sache der Kommunen
Berlin: (hib/HLE) Der Umgang mit Problemimmobilien ist eine Angelegenheit der Kommunen. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4568) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4167) fest, die sich nach der Kommunalisierung und Instandsetzung von sogenannten Schrottimmobilien erkundigt hatte. Es sei Sache der Länder und Kommunen, im Rahmen der jeweiligen Planungs- und Genehmigungspraxis die etwaige Gefahr der Entstehung von Problemimmobilien zu berücksichtigen.
Wie die Regierung weiter erläutert, seien in Fördergebieten der Städtebauförderung Maßnahmen zum Umgang mit Problemimmobilien förderfähig. Dazu zählten zum Beispiel die Sicherung, Sanierung und der Erwerb solcher Problemimmobilien oder die Beratung von Eigentümern. 2025 sei zudem unter Federführung des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) eine Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung veröffentlicht worden. Ziel der Strategie sei es, leerstehenden Wohnraum in strukturschwachen ländlichen Räumen in Deutschland wieder nutzbar zu machen. Darüber hinaus gebe es die Online-Plattform „Potenzial Leerstand“. Hierbei handele es sich um ein Informationsangebot des BMWSB zu Instrumenten, Fördermöglichkeiten und guten Beispielen der Leerstandsaktivierung. Zudem befinde sich der Referentenentwurf einer umfassenden Novelle zum Baugesetzbuch in Vorbereitung.