Grünen-Fraktion thematisiert „Haber-Verfahren“
Berlin: (hib/STO) „Kooperation und Informationsaustausch zwischen Bundesministerien und dem Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4634). Darin schreibt die Fraktion, dass das Bundesinnenministerium (BMI) seit 2004 allen Bundesministerien mit dem sogenannten „Haber-Verfahren“ die Möglichkeit anbiete, „zivilgesellschaftliche Projekte, deren Projektträger sowie die dahinterstehenden natürlichen Personen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überprüfen zu lassen“.
Wissen wollen die Abgeordneten, nach welchen Kriterien die jeweiligen Ressorts im Rahmen ihrer Prüfung von Förderanträgen oder sonstiger staatlicher Maßnahmen entscheiden, ob sie einen Projektträger beziehungsweise die dahinterstehenden natürlichen Personen im Rahmen des Haber-Verfahrens durch das BfV überprüfen lassen. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, ob es in der Vergangenheit Fälle gab, in denen das BfV erst infolge der Einleitung des Haber-Verfahrens auf bestimmte Projektträger oder dahinterstehende natürliche Personen aufmerksam geworden ist und seine Beobachtungen begonnen hat.