Anhörung zum Altersvorsorgereformgesetz
Berlin: (hib/HLE) Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (21/4088) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, dem 16. März 2026, von 14 bis 15.30 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses. Die Bundesregierung will mit dem Gesetzesvorhaben „die private Altersvorsorge revitalisieren, um ein effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen“. Dazu soll unter anderem ein neues „renditeorientiertes Altersvorsorgedepot“ ohne Garantien dienen. Angeboten werden sollen aber auch Garantieprodukte, bei denen Sparer zwischen 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie bei der Auszahlung wählen können. Die Förderung soll höher sein als in der bisherigen Riester-Förderung. Künftig soll es für jeden Euro Eigensparleistung eine Grundzulage von 30 Cent geben, die ab 2029 auf 35 Cent steigen soll. Das soll bis zu einem Sparbetrag von 1.200 Euro gelten. Für jeden weiteren Euro bis zu einem Sparbetrag von 1.800 Euro sind noch einmal 20 Cent vorgesehen. Für Sparer mit Kindern soll es höhere Zulagen geben.
Außerdem geht es in der öffentlichen Anhörung um zwei Oppositionsanträge. Die AfD-Fraktion hat einen Antrag (21/2830) mit dem Titel „Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen“ eingebracht. Gegenstand der Anhörung ist auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3617) mit dem Titel „Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge - Einfach, sicher, renditestark“.
Als Sachverständige sind geladen: Bundesverband Deutscher Vermögensberater, Bundesverband Investment und Asset Management, Deutscher Gewerkschaftsbund, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, Professor Ulrike Malmendier (Haas School of Business der University of California, Berkeley), Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Verbraucherzentrale Bundesverband.
Interessierte können die Anhörung im Internet auf bundestag.de per Livestream verfolgen. Sie steht anschließend in der Mediathek des Deutschen Bundestages zur Verfügung.