16.03.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Kleine Anfrage — hib 193/2026

Fragen zum LNT-Modell im Strahlenschutz

Berlin: (hib/SAS) Nach der Anwendung des Linear-Non-Threshold-Modells, kurz LNT-Modells, bei verschiedenen Arten ionisierender Strahlung erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/46/54). Konkret wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die Bundesregierung das LNT-Modell bei der Bewertung gesundheitlicher Risiken durch ionisierende Strahlung anwendet. Zudem interessiert sie, wie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) das LNT-Modell in deutsche Regelungen und Grenzwerte umsetzt, und auf welche Weise die Bundesregierung für die verschiedenen Arten ionisierender Strahlung „jeweils aus der großen Menge an experimentellen Ergebnissen Dosis-Grenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen einerseits und die zu schützende Bevölkerung andererseits“ bestimmt.

In der Strahlenbiologie werden laut der Anfrage unterschiedliche Modelle zur Beschreibung von Dosis-Wirkungs-Beziehungen ionisierender Strahlung verwendet. Derzeit dient das LNT-Modell im Strahlenschutz vielfach als Grundlage der Risikobewertung, obwohl experimentelle Befunde gerade für dünn-ionisierende Strahlungsarten häufig nichtlineare Dosis-Wirkungs-Beziehungen ausweisen, wie die Abgeordneten schreiben. Dies bedeute eine deutlich unterproportionale Wirkung niedriger Strahlungsdosen.