16.03.2026 Verkehr — Unterrichtung — hib 194/2026

Monopolkommission: Wettbewerb bei der Bahn stärken

Berlin: (hib/HAU) Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem 10. Sektorgutachten Bahn 2025, die finanziellen Mittel des Sondervermögens Infrastruktur wettbewerbsorientiert einzusetzen. Voraussetzung dafür seien eine klare Zielformulierung, wettbewerbliche Vergabeprozesse und strukturelle Reformen. Davon werde der Wettbewerb auf der Schiene profitieren, heißt es in dem Gutachten mit dem Titel „Sondervermögen Schiene: Jetzt die Weichen richtig stellen!“, das als Unterrichtung der Bundesregierung (21/4490) vorliegt. „Geld alleine reicht aber nicht“, betont die Monopolkommission darin. Es seien weitere Maßnahmen notwendig, um den Wettbewerb bei der Bahn zu stärken. Die Entwicklung des Wettbewerbs sei derzeit durch einen starken Anstieg der Zugangskosten zur Infrastruktur bedroht - trotz der eklatanten Qualitätsdefizite der Infrastruktur.

Der Bund müsse eine Eigentümerstrategie entwickeln, verlangt die Monopolkommission. Der Bund und nicht die Deutsche Bahn AG (DB AG) sollte verbindlich über die Verwendung der Mittel entscheiden. Andernfalls bestehe die Gefahr, „dass die Mittel dort eingesetzt werden, wo sie die Wettbewerbsposition der DB-eigenen Verkehrsunternehmen stärken“. Damit die finanziellen Mittel dort eingesetzt werden, wo sie den größten volkswirtschaftlichen Nutzen erzielen, brauche es zwingend eine unabhängige Instanz mit ausgewiesener Fachkompetenz.

Um den derzeitigen Anstieg der wirtschaftlichen Belastungen abzumildern, empfiehlt die Monopolkommission in dem Gutachten, temporär an der Trassenpreisförderung festzuhalten. Die Förderung der Eisenbahnverkehrsunternehmen sollte allerdings klarer als bisher auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene im intermodalen Wettbewerb der Verkehrsträger ausgerichtet sein. Förderprogramme müssten verpflichtend auf diese Zielerreichung hin evaluiert werden, heißt es. Eine weitere Ausweitung der öffentlichen Finanzierung der laufenden Betriebskosten des Betreibers der Schienenwege lehnt die Monopolkommission der Vorlage zufolge ab.