Wirtschaftsausschuss beschließt Anhörung zum Spritgesetz
Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwochmittag eine öffentliche Anhörung zum Entwurf für das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (21/4744) der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen.
Die Abgeordneten werden sich am Freitag, 20. März 2026, von 7.30 bis 9 Uhr, mit Sachverständigen über den Plan zur Verschärfung des Kartellrechts und über neue Regeln für Tankstellen austauschen.
Konkret ist vorgesehen, dass Tankstellen nach österreichischem Vorbild künftig die Preise für die Kraftstoffe E5, E10 und Diesel nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr, erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden, heißt es in dem Entwurf. Die neue Regel solle für mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge an der Zapfsäule sorgen. Das Vorhaben soll zunächst zeitlich befristet gelten und nach „einem Jahr evaluiert“ werden. Außerdem soll das Kartellrecht verschärft werden. Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen.