18.03.2026 Kultur und Medien — Ausschuss — hib 210/2026

Weimer: Keine Einschränkung der Kunst- und Meinungsfreiheit

Berlin: (hib/AW) Kulturstaatsminister Wolfram Weimer weist den Vorwurf einer Einschränkung der Kunst- und Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit der diesjährigen Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises zurück. Vor dem Kulturausschuss verteidigte er am Mittwoch seine Entscheidung, drei Buchhandlungen von der Liste der Nominierten zu streichen. Es verstehe sich von selbst, dass der Staat keine Fördergelder oder Preise an Extremisten oder Akteure vergebe, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, betonte Weimer. Die Bundesregierung wolle gerade in polarisierten Zeiten den Extremismus zurückdrängen und nicht fördern. Dies gelte gleichermaßen für den Rechtsextremismus, den Linksextremismus, den Islamismus und Antisemitismus. Man habe deshalb im Falle des Buchhandlungspreises das etablierte Haber-Verfahren aktiviert und Einkünfte beim Bundesamt für Verfassungsschutz eingeholt, erläuterte Weimer. Bei der Kulturförderung und Preisvergaben sei dies kein „routinemäßiges Instrument“ und werde auch in Zukunft eine Ausnahme bleiben. Weimer machte keine Angaben, welche Erkenntnisse beim Verfassungsschutz über die drei Buchhandlungen vorliegen. Diese würde auch den Buchhandlungen selbst nicht mitgeteilt.

Abgeordnete der Grünen und Linken beurteilten das Vorgehen Weimers kritisch und erhoben schwere Vorwürfe. Weimer habe wie im Fall der Berlinale die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Kunst- und Meinungsfreiheit angegriffen, kritisierte Sven Lehmann (Grüne). Auch der Satz „Deutschland verrecke“ an der Hausfront einer der drei Buchhandlungen rechtfertige das Vorgehen Weimers nicht. Vor allem würden die konkreten Vorwürfe gegen die Buchhandlungen nicht benannt. In diesem Sinne argumentierte auch David Schliesing (Linke). Weimer habe sich in seiner bislang kurzen Amtszeit „monarchisch“ und „disruptiv“ verhalten und betreibe eine „rechte Cancel Culture“. Seine Ankündigung, an der Vergabe des Buchhandlungspreises nicht teilzunehmen, sei eine „Kapitulation“ aus Angst vor der dort zu erwartenden Kritik.

Holger Mann (SPD) erklärte, seine Fraktion sei „überrascht“ von Weimers Vorgehen. Dieses sei „erklärungsbedürftig“. Zudem äußerte Mann seine Zweifel, dass die Anwendung des Haber-Verfahrens im Fall des Buchhandlungspreises die richtige Vorgehensweise sei.

Unterstützung bekam Weimer hingegen im Kulturausschuss von Ottilie Klein (CDU). Extremisten dürften nicht mit staatlichen Geldern unterstützt werden, argumentierte auch sie. Zudem sprach sie sich für Regularien aus, um Förder- oder Preisgelder auch wieder zurückzufordern. Mit einer Einschränkung der Kunstfreiheit habe dies nichts zu tun.

Der AfD-Abgeordnete Ronald Gläser begrüßte ebenfalls die Entscheidung des Kulturstaatsminister, die drei Buchhandlung von der Liste zu streichen und angesichts der „vergifteteten Atmosphäre“ auch der Verleihung des Preises auf der Leipziger Buchmesse fernzubleiben. Gläser übte zudem prinzipielle Kritik: In einem freien Lande gebe es „keine Staatskünstler“ und permanente Subventionierungen seien „ein Herrschaftsinstrument“.