Auslobung von Belohnungen zur Täterergreifung
Berlin: (hib/STO) Um die Auslobung von Belohnungen durch Bundesbehörden zur Täterergreifung geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/4640) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4241). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, wie häufig im Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Januar 2026 „wegen der Begehung welcher Straftat eine Belohnung von welcher Bundesbehörde für Hinweise ausgelobt“ wurde , die zur Ergreifung der Täter führen sollten. Auch wollte sie wissen, in welcher Höhe die einzelnen Belohnungen jeweils ausgelobt und in wie vielen Fällen sie in welcher Höhe ausgezahlt wurden. Ferner fragten sie unter anderem, in wie vielen Fällen die Hinweise tatsächlich zur Ergreifung der Täter führen.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, liegen dem Bundeskriminalamt (BKA) konkrete Statistiken oder Archivdaten zu Auslobungen bei Öffentlichkeitsfahndungen im Sinne der jeweiligen Fragestellung nicht vor. Aufgrund rechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Löschung personenbezogener Daten in beendeten Ermittlungsverfahren sei zudem keine belastbare retrograde Erhebung für den angefragten Zeitraum durch das BKA möglich.
Überdies könne eine Beantwortung der Fragen „wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen“, schreibt die Bundesregierung ferner. Auslobungen von Belohnungen zur Täterergreifung würden durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) seit dem Jahr 2007 nicht mehr statistisch erfasst. „Erforderlich wäre daher eine händische Auswertung des bis ins Jahr 2007 zurückreichenden immensen Aktenbestandes des GBA“, heißt es in der Antwort weiter.,
Danach haben die Bundespolizei sowie das Zollkriminalamt beziehungsweise die Zollfahndung in dem fraglichen Zeitraum keine eigenen Auslobungen im Rahmen von Öffentlichkeitsfahndungen vorgenommen. Wie zudem aus der Vorlage hervorgeht, hat die Bundesregierung „ungeachtet dessen“ Kenntnis von sechs Auslobungen, die in der Antwort einzeln aufgelistet werden.