Bundesfinanzhilfen für Planung und Bau von Radschnellwegen
Berlin: (hib/HAU) Radwege sind Teil der öffentlichen Infrastruktur, weshalb nach Angaben der Bundesregierung „Planung, Bau und Unterhalt in der Verantwortung der Länder und Kommunen“ liegen. Da jedoch Radschnellwege hohe Investitionen erfordern, sei durch den Artikel 104b Grundgesetz (GG) und die Änderung des Bundesfernstraßengesetztes die Möglichkeit geschaffen worden, den Ländern Bundesfinanzhilfen für die Planung und den Bau von Radschnellwegen zu gewähren, heißt es in der Antwort der Regierung (21/4711) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4388). Eine weitergehende Förderung von Betriebs- und Unterhaltungskosten sei aber nicht möglich.
Im Rahmen der bundesweiten Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Radschnellwege 2017-2030“ seien bisher etwa 44 Millionen Euro Finanzhilfen von den Ländern abgerufen worden, wird mitgeteilt. Der Bund beteilige sich an der Finanzierung der förderungsfähigen Maßnahmen mit einem Fördersatz bis zu 75 Prozent. Zu der regionalen Verteilung innerhalb der Länder lägen der Bundesregierung keine Informationen vor, heißt es in der Antwort.