Erkenntnisse zum Fahren ohne Fahrschein
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen nur begrenzt Erkenntnisse zu „Praxis und Auswirkungen der Strafverfolgung beim Fahren ohne Fahrschein“ vor. Das geht aus ihrer Antwort (21/4672) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4151) hervor.
Danach liegen etwa zu Verfahrensdauern, Kosten der Strafverfolgung, sozialen Merkmalen der Betroffenen oder zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen keine eigenen Daten vor. In vielen Fällen verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder oder darauf, dass entsprechende Statistiken nicht erhoben werden.
Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik geht laut Antwort hervor, dass im Jahr 2024 insgesamt 144.348 Fälle der Erschleichung von Leistungen (Paragraf 265a Strafgesetzbuch) mit einer Schadenssumme von rund 3,7 Millionen Euro erfasst wurden. Den Angaben zufolge entfallen 97,4 Prozent der Fälle auf die Beförderungserschleichung. Eine Differenzierung etwa nach Verkehrsarten sei jedoch nicht möglich.