Wasserhaushaltsgesetz verbietet Fracking in Deutschland
Berlin: (hib/NKI) Die Förderung von Erdgas in Deutschland richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes. Laut dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist Fracking in Deutschland seit 2017 verboten. Das geht aus der Antwort (21/4684) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/4248) der AfD-Fraktion hervor. Einzige Ausnahme seien nach Paragraf 13a Absatz 2 Satz 1 WHG bis zu vier Probebohrungen, die wissenschaftlich begleitet werden müssen. Für die bergrechtliche Genehmigung einer Probebohrung wäre das räumlich betroffene Bundesland zuständig.
Außerdem hatten die AfD-Abgeordneten gefragt, welche Rolle das Unternehmen SEFE (Securing Energy for Europe, bis 2022 Gazprom Germania) bei der Versorgung mit Gas spielt. Wie die Bundesregierung dazu schreibt, nehme das Unternehmen SEFE nehme zwar eine zentrale Rolle bei der Gasversorgung ein, aber der Importmarkt sei diversifiziert. Bei SEFE bestünden aktuell Lieferverträge für Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas, LNG) im Umfang von 5,3 Millionen Tonnen pro Jahr (MTPA). Lieferländer seien unter anderem Kamerun, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie Russland aus dem Alt-Vertrag mit Yamal LNG. Verträge mit später startenden Lieferlaufzeiten umfassten sechs MTPA.
Darüber hinaus die habe SEFE am 3. März 2026 einen achtjährigen LNG-Liefervertrag mit dem argentinischen Konsortium Southern Energy unterzeichnet, heißt es in der Antwort. Die Förderregion liege in Nord-Patagonien. „Es handelt sich um unkonventionell gefördertes Erdgas“, schreibt die Bundesregierung. Im Rahmen des Liefervertrags würden ab 2027 bis zu zwei Millionen Tonnen LNG pro Jahr an SEFE geliefert.
Die Bezugsmengen der SEFE würden „in der Regel konventionell gefördert“. Es gebe jedoch zwei Ausnahmen. So werde das Erdgas in den USA „aktuell bis zu einem Viertel konventionell gefördert“, in Argentinien „wird das Erdgas unkonventionell gefördert“, schreibt die Bundesregierung.