23.03.2026 Gesundheit — Antwort — hib 228/2026

Keine Leistungserfassung nach Staatsangehörigkeit

Berlin: (hib/PK) Fragen der AfD-Fraktion zum Versorgungsumfang medizinischer Leistungen für in Deutschland lebende Angehörige afrikanischer Staaten können nach Angaben der Bundesregierung nicht dezidiert beantwortet werden. Es lägen keine Informationen im Sinne der Fragestellungen vor, heißt es in der Antwort (21/4736) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/4352) der AfD-Fraktion.

In den Finanzstatistiken der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) würden die Ausgaben in der Regel nach Art der Leistung oder Gruppen von Leistungserbringern erhoben. Eine Erfassung getrennt nach Staatsangehörigkeit der Versicherten sowie Mitgliedergruppen sei nicht vorgesehen.

Auch in den vertragsärztlichen Abrechnungsunterlagen würden von den an der Versorgung teilnehmenden Ärzten und Einrichtungen keine Angaben zur Staatsangehörigkeit aufgezeichnet und übermittelt. Die Bundesregierung beabsichtige auch nicht, die Finanzstatistiken oder ärztlichen Abrechnungsdaten nach Staatsangehörigkeit zu differenzieren.