Opferschutz durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Berlin: (hib/HLE) Bei Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wird der Schutz von Opfern des Menschenhandels vollumfänglich berücksichtigt. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4666) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4217). Zur Wahrnehmung der Aufgabe des Schutzes für Opfer von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft sei die Aufgabe der Koordination für den Opferschutz in jedem Hauptzollamt zwei Beschäftigten übertragen worden, die speziell hierfür geschult worden seinen, berichtet die Regierung. Die darüber hinausgehende erforderliche Hilfe erhielten Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung über die zuständigen Fachberatungsstellen, mit denen die FKS in engem Kontakt stehe. Die Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung würden dahin vermittelt.
Zur Arbeit der FKS insgesamt heißt es, diese habe den Auftrag, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, worunter auch die Bekämpfung von Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft falle, zu bekämpfen. Damit stehe für die FKS die Strafverfolgung bezüglich der Täter ausbeuterischer Arbeitsbedingungen und damit in Zusammenhang stehenden Menschenhandels im Vordergrund.