24.03.2026 Wirtschaft und Energie — Kleine Anfrage — hib 229/2026

AfD fragt nach Vorschlag 16101 der Verbändeabfrage

Berlin: (hib/NKI) Die AfD-Fraktion erkundigt sich in der Kleinen Anfrage (21/4858) nach der Umsetzung von Maßnahmen zum Bürokratieabbau.

Hintergrund ist die im Frühjahr 2023 gestartete Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Damals seien insgesamt 71 Verbände eingeladen worden, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und mögliche Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. Insgesamt wurden dem BMJV 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie unterbreitet.

Die AfD-Abgeordneten erkundigen sich nach dem Vorschlag 16101 in der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundessteuerberaterkammer K.d.ö.R (BStBK)“ beteiligte und eine Anpassung der Abgabenordnung und der Gewerbeordnung gefordert hatte. Die Bundesregierung hatte im Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) in Artikel 13 das once-only-Prinzips aufgenommen, das der Übernahme des Vorschlages 16101 gleichzusetzen sei.

Die AfD-Abgeordneten wollen nun wissen, ob der Vorschlag 16101 vollständig entsprechend seiner Beschreibung in der Verbändeabfrage in das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) übernommen wurde und ob es nach Umsetzung des Vorschlages 16101 mehr Neugründungen gegeben habe.