AfD fragt nach Vorschlag 35110 der Verbändeabfrage
Berlin: (hib/NKI) Die AfD-Fraktion erkundigt sich in der Kleinen Anfrage (21/4860) nach der Umsetzung von Maßnahmen zum Bürokratieabbau.
Hintergrund ist die im Frühjahr 2023 gestartete Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Damals seien insgesamt 71 Verbände eingeladen worden, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und mögliche Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. Insgesamt wurden dem BMJV 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie unterbreitet.
Die AfD-Abgeordneten erkundigen sich nach dem Vorschlag 35110 in der Verbändeabfrage, an der sich der Deutsche Bauernverband (DBV) beteiligte und das Vorhaben „Mehr Flexibilität bei Maßnahmen zur Minderung der Methanemissionen von Gärresten“ eingebracht hatte, mit dem eine Anpassung der Energiegesetzgebung (EEG) gefordert wird. Die im EEG festgeschriebene Pflicht zur Minderung der Methanemissionen aus Gärresten werde vom DBV als unwirtschaftlich betrachtet. Die Regelung im EEG sollte durch einen Verweis auf eine flexiblere Pflicht zur Methanemissionsminderung in der Verwaltungsvorschrift zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ersetzt werden, um eine Kostenersparnis nach sich zu ziehen. Laut Bundesregierung sei die Umsetzung des Vorschlages 35110 „weiterhin nicht vorgesehen“.
Die AfD-Abgeordneten wollen deshalb wissen, warum der Vorschlag 351100 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen wurde und ob der Vorschlag mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft diskutiert wurde.