Regierung: Länder sind für See- und Binnenhäfen zuständig
Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Informationen zu den baulichen Zuständen oder den technischen Ausstattungen der See- und Binnenhäfen in Deutschland vor, „da die Länder für die See- und Binnenhäfen zuständig sind“. Die Bundesregierung sei zuständig für die Bundeswasserstraßen und die seewärtigen Zufahrten, heißt es in der Antwort (21/4728) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4355).
Die von der AfD angesprochene Erhöhung des sogenannten Hafenlastenausgleichs ist der Antwort zufolge „aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich“, da die ursprüngliche Rechtsgrundlage im Grundgesetz (Artikel 104 a Absatz 4 a. F.) für das „Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes an die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein für Seehäfen“ 2006 weggefallen sei. Den Ländern würden jedoch für Investitionen in deren Infrastruktur 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung gestellt. „Die Belange der Häfen sollten angemessen in diesem für die Länder vorgesehenen Anteil berücksichtigt werden“, schreibt die Bundesregierung.