Regelungen zur geschlechtergerechten Schreibweise
Berlin: (hib/LBR) Die Regelungen zur geschlechtergerechten Schreibweise gelten für alle Bundesbehörden - unabhängig von der Ausgestaltung innerbehördlicher Standards. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4819) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4176) mit und listet umfassend Details zur Verwendung geschlechtsinklusiver Sprache in der internen und externenen Kommunikation in obersten Bundesbehörden, in unmittelbar nachgeordneten Geschäftsbereichsbehörden sowie in Bundesanstalten auf.
Die Ausgestaltung innerbehördlicher Standards zur geschlechtergerechten Sprache im Rahmen der aktuellen Rechtschreibung sowie deren Überwachung und etwaige Rechtsverfolgung obliege den einzelnen Ressorts innerhalb ihrer Ressorthoheit. Statistiken darüber würden nicht geführt und seien rechtlich auch nicht veranlasst, geht aus der Antwort weiter hervor. Die Rechtschreibregeln des Rates für deutsche Rechtschreibung fänden Anwendung. Als einschlägige Rechtsgrundlage zur geschlechtergerechten Sprache gelte Paragraf 4 Absatz 3 des Bundesgleichstellungsgesetzes wonach Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes, Dienstvereinbarungen sowie Satzungen, Verträge und Vertragsformulare die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen sollten.
Weiter schreibt die Bundesregierung, dass weder gesetzlich noch tarifrechtlich in der Bundesverwaltung Vorgaben zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache bestehen, deren Nichteinhaltung eine Verletzung einer Dienst- oder Arbeitsvertragspflicht begründen könnte,