Laienausbildung als Teil der Reform des Pkw-Führerscheins
Berlin: (hib/HAU) Zu der im Rahmen der Reform des Pkw-Führerscheins geplanten sogenannten Laienausbildung äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4853) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4549). Die Schülerinnen und Schüler sollen laut den Reformplänen dem Beispiel Österreichs folgend mit einer „nahestehenden Person“ einen Teil der praktischen Fahrausbildung absolvieren können.
Eine konkrete Vorgabe zu dem Näheverhältnis soll es der Antwort zufolge - wie in Österreich - nicht geben. Die Bundesregierung gehe jedoch davon aus, „dass in der Mehrzahl der Fälle die Laienausbildung durch Familiengehörige stattfinden wird“, heißt es in der Antwort.
Das Fahrtenprotokoll dokumentiere die in Begleitung erbrachte Fahrleistung in km, „da eine der Voraussetzungen eine Fahrleistung von 1.000 km sein wird“, schreibt die Regierung. Die Ausgestaltung der an das Fahrtenprotokoll zu stellenden Angaben obliege den weiteren Beratungen. Zur Beantwortung der Frage, wer die Verantwortung übernimmt, wenn im Rahmen der Laienausbildung Unfälle entstehen, heißt es: „Verantwortlicher Führer des Kraftfahrzeugs ist der teilnehmende Fahrerlaubnisbewerber.“
Informationen des BMV zur Reform des Führerscheins: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/reform-ausbildung-pkw-fuehrerschein.html