Digitalisierung von Fahrzeugpapieren und Parkraumkontrollen
Berlin: (hib/AW) Im Straßenverkehrsrecht soll die Digitalisierung der fahrer- und fahrzeugbezogenen Papiere, eine digitale Parkraumkontrolle sowie der digitale Datenaustausch in der Verwaltung verankert werden. Der Verkehrsausschuss billigte den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (21/3505) am Mittwoch in geänderter Fassung gegen das Votum der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung der Linksfraktion. Der Bundestag wird voraussichtlich am Donnerstag abschließend über den Gesetzentwurf beraten und abstimmen.
Konkret sieht die Gesetzesnovelle vor, dass die bisherige partielle Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung zu einer allgemeinen Regelung erweitert wird. Ferner sollen die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein geschaffen werden.
Zudem soll mit der Novelle den Kommunen ein größerer Handlungsspielraum eingeräumt werden, um die Effektivität von Parkraumkontrollen durch den Einsatz digitaler Mittel zu erhöhen. Die AfD lehnt dies mit Verweis auf den Datenschutz ab.
Mit dem vom Verkehrsausschuss mehrheitlich angenommen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird der Personenkreis für Bewohnerparkausweise im Gesetzestext näher definiert. So sollen Parkausweise nicht nur den Anwohnern und gebietsansässigen Betrieben oder Institutionen ausgestellt werden können, sondern auch Personengruppen mit einem besonderen gebietsübergreifendem Parkraumbedarf, wie beispielsweise Handwerker oder ambulante Pflegedienste.
Nicht durchsetzen konnten sich Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke mit ihrer Forderung, den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, die Gebühren für Parkausweise auch nach sozialen Kriterien wie dem Einkommen zu staffeln. Die entsprechenden Änderungsanträge wurden von der CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt.
Der Gesetzentwurf sieht zudem eine formell-gesetzliche Grundlage im Sinne der Datenschutzgrundverordnung vor, damit das Kraftfahrt-Bundesamt Auskünfte anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer erteilen kann. Ebenso soll ein Bußgeldtatbestand zur Verhinderung des sogenannten Punktehandels geschaffen werden. So soll bereits das gewerbsmäßige Angebot zur Täuschung von Behörden über Beteiligte an mit Punkten bewerteten Verkehrsverstößen sanktioniert werden.