25.03.2026 Bundestagsnachrichten — Antwort — hib 238/2026

Regierungsausgaben für Visagisten und Friseure

Berlin: (hib/VOM) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat vom 26. März bis 31. Dezember 2025 40.276,15 Euro und vom 1. Januar bis 28. Februar 2026 5.819,03 Euro für die Inanspruchnahme von Visagisten ausgegeben. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4836) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4430) mit. Im Bundesfinanzministerium (BMF) beliefen sich die entsprechenden Kosten im genannten Zeitraum 2025 auf 10.307,87 Euro, wobei in dem Betrag voraussichtlich einmalige Porträtaufnahmen des Ministers, der Parlamentarischen Staatssekretäre und der Staatssekretäre enthalten seien. Im genannten Zeitraum 2026 habe das BMF 1.785 Euro ausgegeben.

Im Bundesgesundheitsministerium beliefen sich die entsprechenden Ausgaben 2025 auf 9.395,62 Euro, 2026 auf 500 Euro, wobei 2025 zusätzlich Ausgaben für Friseure in Höhe von 1.352,58 Euro angefallen seien; im Bundesbauministerium 2025 auf 7.436,07 Euro; im Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2025 auf 4.682,10 Euro; im Bundesumweltministerium 2025 auf 3.453,85 Euro, wobei die Summe Ausgaben früherer Regierungsmitglieder aus dem vorherigen Zuschnitt des Ministeriums umfasse; im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2025 auf 1.808 Euro; im Bundesinnenministerium 2025 auf 595 Euro; im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt 2025 auf 357 Euro, wobei dieser Beitrag für Maske (Make up und Friseur) entstanden sei; im Bundesjustizministerium 2025 auf 321 Euro und im Bundeslandwirtschaftsministerium 2025 auf 250 Euro.

Wie es in der Antwort heißt, beinhalteten diese Beträge in der Regel auch bezahlte Zuschläge für Reisetätigkeit oder Material. Mögliche Reisekosten, die im Rahmen der Mitreise als Teil einer offiziellen Delegation entstanden seien, würden nicht gesondert erfasst und seien nicht enthalten.