25.03.2026 Gesundheit — Ausschuss — hib 241/2026

Ausschuss stimmt für Überkreuz-Lebendnierenspenden

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) (21/3619) gebilligt. Für die in den parlamentarischen Beratungen noch veränderte Vorlage votierten am Mittwoch die Koalitionsfraktionen von Union und SPD und die Grünen-Fraktion. Die Linksfraktion stimmte dagegen, die AfD-Fraktion enthielt sich. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Plenum beschlossen werden.

Der Ausschuss befürwortete vor der Abstimmung noch zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen mit Präzisierungen. Insgesamt acht Änderungsanträge der Grünen fanden keine Mehrheit.

Mit der Reform sollen sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspenden zwischen unterschiedlichen Paaren ermöglicht werden, um mehr lebensrettende Transplantationen zu ermöglichen. Ermöglicht wird zudem die nicht gerichtete anonyme Nierenspende.

Der Ausschuss beschloss außerdem einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3207) zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Dazu wurden noch fünf Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen. Der Entwurf steht ebenfalls am Donnerstag auf der Tagesordnung des Plenums.

Die Regelungen zur Entbürokratisierung beziehen sich auf Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen. Dem Entwurf zufolge soll das aufwendige Verfahren einer Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung nur noch wahlweise angeboten werden. Dadurch werde die Kenntnisprüfung zum Regelfall, heißt es in der Vorlage.

Zudem werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung von Artikel 4f der Richtlinie 2005/36/EG hinsichtlich der Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für Ärzte, Zahnärzte und Pharmazeuten geschaffen.

Für die Vorlage stimmten Union, SPD und Grüne, die AfD votierte dagegen, die Linke enthielt sich. Mehrere Anträge der AfD-Fraktion wurden mehrheitlich abgelehnt.