25.03.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 246/2026

Eingliederungshilfe: Regierung verweist auf Länderkompetenz

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung kann Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Eingliederungshilfe nicht beantworten und verweist auf die Kompetenz der Länder in diesem Zusammenhang. In einer Antwort (21/4854) auf eine Kleine Anfrage (21/4482) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläutert die Regierung außerdem, dass die Statistik zur Eingliederungshilfe eine Leistungsempfängerstatistik sei und daher nur Personen erfasse, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. „Daten zu Personen, die anspruchsberechtigt sein könnten, werden hier nicht erhoben.“ Auch aus dem Bereich der Pflegeversicherung liegen der Bundesregierung demnach hierzu keine Daten vor. „Der Anspruch auf Eingliederungshilfe ist kein Abfragemerkmal im Rahmen von Erhebungen zum Bezug von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung“, heißt es in der Antwort.