Klimaschutzprogramm: Minister Schneider stellt sich Fragen
Berlin: (hib/SAS) Nach dem Beschluss im Kabinett hat Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) das von seinem Haus erarbeitete neue Klimaschutzprogramm der Bundesregierung am Mittwoch im Umweltausschuss vorgestellt und dazu Fragen der Abgeordneten beantwortet.
Das Programm, zu dessen Vorlage die Bundesregierung bis zum 25. März gesetzlich verpflichtet war, umfasst nach Angaben des Bundesumweltministeriums insgesamt 67 Maßnahmen. Damit sollen bis 2030 mehr als 25 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) zusätzlich einspart werden. „Die Maßnahmen schließen die Lücke, die wir aus der letzten Legislatur übernommen haben“, sagte Schneider im Ausschuss.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Januar 2026 geurteilt, dass die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm von 2023 nachbessern muss, um die Klimaziele zu erreichen. Das Programm genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen. Deutschland hat sich im Klimaschutzgesetz das Ziel gesetzt, bis 2030 den Ausstoß von Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Bis 2040 sollen 88 Prozent eingespart werden; bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein.
Erreichen wolle die Bundesregierung diese Ziele, indem „wesentliche Instrumente wie der Emissionshandel“, der sich als „effizientes Steuerungsinstrument erwiesen habe“, beibehalten werde, so Schneider. Zusätzlichen Schub solle der Ausbau der erneuerbaren Energien bekommen. Der Irankrieg und die steigenden Preissteigerungen bei Benzin und Heizöl zeigten, wie problematisch die Abhängigkeit Deutschlands von Öl und Gas sei. Aus diesem Grund werde die Windkraft an Land deutlich ausgebaut: Zusätzlich zwölf Gigawatt Leistung würden nun ausgeschrieben. Damit könnten insgesamt sieben Milliarden Kubikmeter Erdgas und rund vier Milliarden Liter Benzin eingespart werden.
Gleichzeitig werde die Industrie bei der Elektrifizierung ihrer Prozesstechnologie durch ein neues Förderprogramm unterstützt, kündigte Schneider an. Weitere Schwerpunkte setze das Klimaschutzprogramm bei der Stärkung der Kreislaufwirtschaft und der Förderung der Elektromobilität. „Wir wollen insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen beim Umstieg auf Elektromobilität unterstützen“, betonte Schneider.
Für Maßnahmen zum Klimaschutz will die Bundesregierung in den kommenden vier Jahren zusätzlich 7,6 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Die Gelder würden aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt, so der Minister auf Nachfrage. Zudem würden 400 Millionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität verwendet.
In der anschließenden Diskussion drängte der CDU-Abgeordnete Thomas Gebhart gegenüber dem Minister auf einen schnellen Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. „Ich möchte, dass wir diesen Punkt mit viel Tempo umsetzen für die Pkw, aber insbesondere auch für die Lkw“, sagte Gebhart.
Der AfD-Abgeordnete Karsten Hilse wollte von Schneider wissen, wie er es als Minister für Umwelt und Naturschutz verantworten könne, dass der Ausbau der Windkraft „Wald und Boden“ zum Industriegebiet mache. Zu den ursprünglich geplanten 115 Gigawatt bis 2030 sollten nun doch noch weitere zwölf Gigawatt hinzukommen.
Schneider erläuterte, dass es bei den geplanten 115 Gigawatt bis 2030 bleibe: „Wir heben den Deckel insgesamt nicht an.“ Es handele sich nur um „nachholende Ausschreibungen“. Zudem verwies Schneider darauf, dass die Umsetzung der Flächenziele für den Windkraftausbau Sache der Länder sei. Im Landkreis Marburg etwa habe eine Gemeinde mit Bürgerbeteiligung, drei große ertragsstarke Windanlagen gebaut, „ohne Probleme, ohne Proteste“. Die Bevölkerung verdiene Geld mit der Windkraft und mache sich „unabhängig von Öl und Gas aus Russland oder aus Katar“.
Wie Schneider vor dem Hintergrund dieser Äußerung gegen den Plan von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorgehen wolle, die Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen zu streichen, fragte Lisa Badum (Bündnis 90/ Die Grünen). Dies werde es nämlich den „Menschen schwerer machen, unabhängig von Öl und Gas zu werden“, kritisierte die Abgeordnete. Schneider antwortete, dass ihn der Gesetzentwurf für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes noch nicht erreicht habe. Ein Gespräch sei noch nicht geführt worden, daher könne er sich zu der Frage nicht äußern.
Jakob Blankenburg (SPD) bat den Minister zu erläutern, welche Maßnahmen des Klimaschutzprogramms den Alltag der Bürgern erleichtern könnten, insbesondere den von Menschen in Haushalten mit einem kleinen und mittleren Einkommen. Hier nannte Schneider das Programm „Stromsparcheck“, das er ausbauen wolle. Stromsparhelfer unterstützen dabei schon jetzt Haushalte von Beziehern von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld beim Energiesparen. Auch die Anschaffung von möglichst verbrauchsarmen und nachhaltigen Elektrogeräten wie etwa Kühlschränken werde bezuschusst.
Violetta Bock (Die Linke) kritisierte, dass das Klimaschutzprogramm trotz sinnvoller Einzelmaßnahmen nicht seine Aufgabe erfülle, „den Pfad zur Klimaneutralität“ sozial gerecht aufzuzeigen. Es enthalte viele Leerstellen, das Gebäudemodernisierungsgesetz werde nicht einmal erwähnt, so die Abgeordnete. Von Schneider wollte sie wissen, ob er das Programm selbst für verfassungskonform halte und ob er sich bereits auf neue Klagen vorbereite.
Schneider entgegnete, er sei sich sicher, dass die Berechnungen der Minderungswirkung des Programms stimmten: „Sie sind korrekt. Die Vorschläge sind nicht nur geeignet, sondern sie sind hart gerechnet.“