Regierung verteidigt Rechtskreiswechsel für Ukrainer
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung weist Bedenken am Rechtskreiswechsel für nach April 2025 eingereiste ukrainische Geflüchtete als unbegründet zurück. In einer Antwort (21/4893) auf eine Kleine Anfrage (21/4480) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt sie unter anderem, dass der Übergang der Zuständigkeit auf die Leistungsbehörden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) „so wenig verwaltungsaufwändig wie möglich“ umgesetzt werde. Eine rückwirkende Verrechnung zwischen den Jobcentern oder den Trägern der Sozialhilfe sowie den Leistungsbehörden nach dem AsylbLG sei - auch um Bürokratie zu vermeiden - nicht vorgesehen. „Zudem tragen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Übergangsregelungen dazu bei, dass sich die bisher für Geflüchtete aus der Ukraine zuständigen Behörden auf die neue Rechtslage einstellen können und keine Bescheide aufheben müssen, deren Bewilligungszeitraum in der dreimonatigen Übergangsfrist endet“, heißt es in der Antwort weiter.