Gerichtete Blutspenden für bestimmte Empfänger
Berlin: (hib/PK) Von einer sogenannten gerichteten Blutspende zugunsten bestimmter Empfänger wird nach Angaben der Bundesregierung in begründeten Ausnahmefällen Gebrauch gemacht. Ob eine begründete Ausnahme vorliege, sei vom behandelnden Arzt zu entscheiden, heißt es in der Antwort (21/4897) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/4408) der AfD-Fraktion.
Unter einer gerichteten Spende werde in der Transfusionsmedizin nicht verstanden, dass sich der Patient einen Spender aussuchen könne, sondern die gezielte Bereitstellung immunhämatologisch kompatibler Blutkomponenten für Patienten, bei denen Standardpräparate mit einem erhöhten Risiko unzureichender Wirksamkeit oder immunologischer Komplikationen verbunden sind.
Gerichtete Spenden sind den Angaben zufolge vor allem bei seltenen Blutgruppen der Patienten indiziert, bei komplexen Antikörpern gegen rote Blutkörperchen, bei immunologisch bedingter Unwirksamkeit von Thrombozytentransfusionen sowie bei bestimmten Stammzelltransplantationen.